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Heilberufe in der Werbung
Vortrag:

Heilberufe in der Werbung

Stand: Juli 2010  (Änderungen vorbehalten)

Dozentin:

Brigitte Siegerist, InMa GmbH, Unternehmensberaterin, Schwerpunkt Heilkunde

Inhalt:

Das Recht der freien Berufswahl ist eng verknüpft mit dem Recht, für den gewählten Beruf zu werben. Werbung ist ein Mittel der Präsentation. Sie ist Teil unserer Wirtschaftsordnung und fußt auf den Regeln des freien Wettbewerbs. Damit Wettbewerb keine unlauteren Formen annimmt, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb Regeln geschaffen, die grundsätzlich alle Werbende einzuhalten haben.

Auch im Gesundheitswesen ist Werbung erlaubt.  Die Besonderheit hier ist jedoch, dass  der Werbeadressat in der Regel ein Patient ist, ein Kranker, ein Hoffnungssuchender.  Diesem Umstand der Schutzbedürftigkeit hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er mit dem Heilmittelwerbegesetz besondere Regeln für die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen geschaffen hat, die es bei der Werbung einzuhalten gilt.

Neben der generellen Regel, dass mittels Werbung nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden darf und dass Werbung nicht irreführend sein darf, gibt es im Heilmittelwerbegesetz eine Vielzahl von konkreten Verbotstatbeständen, die es zu beachten gilt und die einer ständigen Rechtsprechung unterliegen.

Richtig werben – ohne Risiken und Nebenwirkungen – das ist Ziel dieses Vortrages.

Für wen ist der Vortrag geeignet

Der Vortrag ist sehr praxisorientiert aufgebaut und wird immer wieder an Beispielen erläutert. Er ist sowohl für bereits praktizierende Heilpraktiker geeignet wie auch für Existenzgründer.

Termin:

    Sonntag, 10. Oktober 2010,
    10:00 - 14:00 Uhr

Kosten:

    20,- Euro

Buchung:

Eine rechtzeitige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.


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