Förderungsmöglichkeiten per Bildungsprämie (Prämiengutschein)
Da die naturopath-Schule seit Dezember 2009 AZWV-zertifiziert ist, besteht nun auch die Möglichkeit, den Besuch unserer Kurse per Bildungsprämie (Prämiengutschein) gefördert zu bekommen.
Die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob das für Sie in Frage kommt. Da diese Förderungen nicht von uns vergeben werden, müssten Sie bitte selbst mit den jeweiligen Stellen Kontakt aufnehmen.
Wir beschreiben hier unseren Wissensstand “nach bestem Wissen und Gewissen”. Wir können aber nicht garantieren, dass wir jede Änderung sofort mitbekommen; verantwortlich dafür sind die jeweils unten aufgeführten Stellen.
Was ist ein Prämiengutschein?
Mit einem "Prämiengutschein" können Sie eine finanzielle Förderung einer Weiterbildung erhalten. Diese Förderung ist gerade noch deutlich interessanter geworden: Bis Ende 2009 war ein Gutschein maximal 154 Euro wert. Dieser Betrag ist ab 2010 auf bis zu 500 Euro aufgestockt worden! Die Regelung gilt zunächst bis November 2011.
Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen – er ist also bares Geld wert! Er trägt die Hälfte der Weiterbildungs- kosten, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Sie können sich auch Bildungsmaßnahmen fördern lassen, die teurer sind, aber die Differenz müssen Sie dann selbst zahlen.
Einen Prämiengutschein können Sie einmal im Jahr beantragen und bei einem beliebigen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderhinweis
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Wer wird per Prämiengutschein gefördert?
Mit einem "Prämiengutschein" können Sie eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung nur dann erhalten, wenn Sie bereits erwerbstätig sind, egal ob Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freiberufler.
Hauptsächlich gilt das für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Stand Anfang 2010 gilt: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 25.600 Euro liegen (bzw. dem doppelten Betrag bei gemeinsamer Veranlagung).
Gefördert werden können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbständige und Freiberufler, geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben. Das gilt auch während des Mutterschutzes oder einer Elternzeit.
Nicht per Prämiengutschein gefördert werden Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner, Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis.
Bevor ein Prämiengutschein ausgestellt werden kann, wird auf jeden Fall zunächst ein Beratungsgespräch stattfinden. Dabei wird auch auf den Einzelfall bezogen geklärt, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.
Was wird per Prämiengutschein gefördert
Ob überhaupt ein Prämiengutschein ausgestellt werden kann, hängt auch von der Art der Weiterbildung ab. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt, d.h. es muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.
Auch hier gilt: Ob eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung in Frage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle während des Beratungs- gesprächs, das sowieso Pflicht ist.
Wie kann ich einen Prämiengutschein beantragen
Pflicht ist auf jeden Fall der Besuch bei einer der zugelassenen Beratungsstellen (siehe weiter unten). Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann kann direkt vor Ort ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Damit das gut klappt, sollten Sie zum Beratungsgespräch am besten gleich alle wichtigen Dokumente mitbringen:
- ein amtlicher Ausweis mit Foto, in der Regel Personalausweis oder Reisepass,
- Ihr letzter Einkommensteuerbescheid, nicht älter als für das Vor-Vorjahr (ersatzweise eine NV-Bescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen),
- für Ausländer: Nachweis zum Aufenthaltsstatus.
Was mache ich dann mit dem Prämiengutschein
Wenn Sie von der Beratungsstelle einen Prämiengutschein erhalten haben, dann ist darauf ein Weiterbildungsziel eingetragen, also das grobe Thema Ihrer Weiterbildung. Zudem hat sie darauf mehrere Bildungsträger vermerkt, die eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme anbieten.
Ein Tipp: Wenn Sie sich für einen Kurs bei naturopath interessieren, dann können Sie Ihrem Berater die Sache erleichtern: Erklären Sie ihm oder ihr, was Sie möchten und weisen Sie auf naturopath als Anbieter hin. Die meisten Beratungsstellen werden dafür dankbar sein, wenn Sie als Interessent bereits im Vorfeld einen Anbieter herausgesucht haben und dann direkt vorschlagen.
Wenn das soweit alles geklappt hat, dann können Sie sich bei uns für den gewünschten Kurs anmelden. Bitte reichen Sie den Prämiengutschein direkt bei der Anmeldung mit ein. Sie zahlen dann nur noch den verbleibenden Eigenanteil. Die restlichen Kosten rechnen wir direkt mit der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" ab, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen.
Tipps...
Das Beantragungsverfahren für die Bildungsprämie ist zwar erfreulich unbürokratisch. Trotzdem gibt es noch ein paar Hinweise, wie Sie es sich möglichst einfach machen und Ihre Chancen auf den Prämiengutschein erhöhen können:
- Je nach Beratungsstelle müssen Sie evtl. mehrere Wochen auf Ihr Beratungsgespräch warten. Vereinbaren Sie daher möglichst bald einen Beratungstermin bei einer der zugelassenen Beratungsstellen.
- Einige Punkte können Sie dabei vielleicht schon telefonisch vorab klären. Eventuell können Sie sich damit einen Weg ersparen.
- Suchen Sie sich vorab einen Anbieter für Ihre Weiterbildung aus, den Sie im Beratungsgespräch vorschlagen möchten.
- Und klären Sie dabei am besten gleich ab, ob überhaupt noch Plätze frei sind. Die Beratungsstelle trägt auf dem Prämiengutschein konkrete Bildungsanbieter ein und der Gutschein gilt dann auch nur für diese.
- Buchen oder bezahlen Sie Ihre Weiterbildung erst nach der Ausstellung des Prämiengutscheins! Dann darf dieser nämlich nicht mehr ausgestellt werden.
- Der Prämiengutschein ist nur drei Monate gültig. Daher bitte rechtzeitig anmelden und den Gutschein einreichen.
Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie im Internet auf den offiziellen Seiten zur Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info.
Übrigens, wenn Sie gleichzeitig die Bedingungen für den Prämiengutschein und für den Qualifizierungsscheck erfüllen, dann können Sie auch beide beantragen, aber nicht für dieselbe Weiterbildung. Nähere Infos zum Qualifizierungsscheck.
Informationen und Beratung:
Im folgenden einige Beratungsstellen zur Bildungsprämie. Weitere finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.
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