naturopath: Amtliche Überprüfung
naturopath Startseite
naturopath Startseite
Über uns
Förderungsmöglichkeiten
Zertifizierungen
HP-Grundausbildung
HP-Intensivtraining
HP-Fachausbildungen
HP für Psychotherapie
Tierheilpraktiker
Fachbereich Homöopathie
Bücherecke
Links
Impressum

Newsletter abonnieren
Über uns
Unser Konzept
BDH-Verbandsschule
Mitgliedschaft im BDH
Amtliche Überprüfung
Unser Team
Newsletter
Presse
Anfahrtsbeschreibung

Während die Ausbildung zum Heilpraktiker gesetzlich nicht geregelt ist, steht vor der Zulassung eine staatliche Überprüfung an. Diese wird vom Amtsarzt des jeweiligen (für den Wohnort des Prüflings zuständigen) Gesundheitsamtes durchgeführt.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Überprüfung

Der Heilpraktiker darf als einziger neben dem Arzt berufsmäßig und selbständig Kranke behandeln. Aufgrund dieser großen Verantwortung unterliegt er gesetzlichen Bestimmungen und hat gewisse Anforderungen zu erfüllen, um für die “Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung” amtlich zugelassen zu werden. Diese sind im Heilpraktikergesetz festgelegt; die Überprüfung wird in Verordnungen der Bundesländer geregelt.

Voraussetzungen für eine Zulassung zur Überprüfung sind:

  • eine abgeschlossene Schulbildung (zumindest Hauptschule),
  • die Vollendung des 25. Lebensjahres (die Ausbildung kann aber früher begonnen werden),
  • keine körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die eine Berufsausübung beeinträchtigen würden,
  • keine Vorstrafen, die an der Zuverlässigkeit bei der Berufsausübung zweifeln lassen,
  • der erfolgreiche Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Rahmen einer amtsärztlichen Überprüfung.

Die Anmeldung zur Überprüfung

Zum Nachweis der genannten Voraussetzung muß der Heilpraktiker-Anwärter (HPA) bereits bei der Anmeldung zur Prüfung die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • einen Lebenslauf,
  • die Geburtsurkunde,
  • ein ärztliches Zeugnis, nicht älter als drei Monate, daß keine Anhaltspunkte vorliegen, daß der HPA wegen eines körperlichen Leidens, geistiger oder körperlicher Schwäche oder einer Sucht für die Berufsausübung ungeeignet ist,
  • ein amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate,
  • ein Nachweis über einen erfolgreichen (zumindest) Hauptschulabschluß.

Die Gegenstände der Überprüfung

Die amtsärztliche Überprüfung läuft in den meisten Bundesländern ähnlich ab. Prüfungsgegenstände sind:

  • Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen der (nichtärztlichen) Ausübung der Heilkunde,
  • Grenzen und Gefahren von diagnostischen und therapeutischen Methoden der Heilpraktiker,
  • Grundkenntnisse von Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie,
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre,
  • Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere von Stoffwechselkrankheiten, Herz- und Kreislaufkrankheiten, degenerativer Krankheiten, übertragbarer Krankheiten, bösartiger Neubildungen, schwerwiegender seelischer Krankheiten,
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
  • Technik der Anamneseerhebung, Untersuchungsmethoden (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung),
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation,
  • Injektionstechniken.

Die Durchführung der Überprüfung

Die Art der Überprüfung ist zwar nicht einheitlich geregelt, es hat sich aber im Laufe der Zeit ein einheitliches Vorgehen herauskristallisiert:

  • In der Regel finden zwei Prüfungstermine pro Jahr statt und zwar im Frühjahr und im Herbst.
  • Zunächst ist eine schriftliche Prüfung abzulegen, Dauer zwei Stunden, 60 Fragen (Multiple Choice).
  • Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen 75% der Fragen richtig beantwortet sein.
  • Für diejenigen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben, folgt eine mündliche Einzelprüfung beim Amtsarzt, Dauer mindestens 30 Minuten.
  • Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie beliebig oft wiederholen (schriftlich und mündlich).

Diese Angaben beruhen auf unserer Erfahrung, erfolgen aber ohne Gewähr. Es gibt natürlich regionale Unterschiede, die vor allem bei der mündlichen Überprüfung auch oft in der Person des Amtsarztes begründet sind. Wir haben damit langjährige Erfahrungen, die wir natürlich auch in unsere Prüfungsvorbereitung einfließen lassen.


Impressum / Haftungsausschluss